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Betriebskosten-Abrechnung

Das Wirtschaftsjahr Ihrer Immobilie geht zu Ende und Sie sehen mit Grauen Ihrer Pflicht als Vermieter entgegen:

Abrechnung der Betriebskosten !

Wussten Sie,

  • dass der Vermieter innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres der Immobilie die Abrechnung erstellen muss ?
  • wenn der Vermieter die Frist verpasst, braucht der Mieter eventuelle Nachforderungen nicht zu zahlen ?
  • jedoch behält der Mieter Anspruch auf Erstattung von Guthaben !

Lassen Sie die Betriebskosten-Abrechnung rechtssicher und nach der aktuellen Betriebskostenverordnung durch mich erstellen. Die restliche Verwaltung behalten Sie komplett in Ihrer Hand.

Senden Sie mir alle Unterlagen per Post oder Email zu und ich mache den Rest. Gerne komme ich auch zu Ihnen (Umkreis Duisburg 50 km), um alle erforderlichen Unterlagen gemeinsam zusammen zu stellen.

Habe ich Ihr Interesse geweckt ?